Anmeldung bei
Ethikkommissionen

In den letzten Jahren wird
zunehmend gefordert, die Doktorarbeiten den Ethikkommissionen vorzustellen.
Bevor diese ein positives Votum erteilen, müssen viele Formalien und Regularien
erfüllt sein. Insbesondere sollte die Arbeit die Vorgaben von GCP (Good
Clinical Practise), Regularien und Gesetzen befolgt werden. So ist es z.B.
unerlässlich, ein Studienprotokoll bzw. Beobachtungsplan zu schreiben, den
Patienten schriftlich und formal korrekt aufzuklären und die Anträge so zu
gestalten, dass das Projekt zeitnah genehmigt wird.
Für den Doktoranden ist es sehr mühsam, sich nun auch noch in die Welt der
Regularien einzuarbeiten. Hierzu empfiehlt es sich, die Websites der
Ethikkommissionen genau zu studieren, oftmals geben diese genaue Informationen
zur Verfassung der Anfrage und bieten zum Teil sogar ganze Texte und Vorlagen
an. Es gibt in Deutschland mehr als 50 Ethikkommissionen, die unterschiedliche
Anforderungen haben, so dass man wirklich individuell die Vorgaben der zuständigen
Ethikkommission befolgen sollte.
Um die Begriffe von GCP und der Studienwelt leichter zu verstehen, gibt es seit
Ende 2014 ein Glossar
eines Auftragsforschungsinstituts, das werbefrei aufgebaut ist und bereits das
HONcode-Zertifikat für qualitativ hochwertige Informationen erhalten hat. Hier
sind etliche Begriffe erläutert, was Ihnen die Einreichung bei der
Ethikkommission sicherlich erleichtert. Ein weiterer Tipp ist auch, bei
schwierigen Fragen direkt Kontakt mit der Ethikkommission aufzunehmen, um direkt
Unklarheiten zu klären.
Erste Ethikkommissionen berechnen bereits für die Antragstellung von den
Doktoranden Gebühren, die sogar 4-stellig sein können. Es empfiehlt sich, die
Gebührenordnung der Ethikkommission zu lesen und ggf. einen Antrag auf
Reduzierung bzw. Erlass dieser Gebühren zu stellen. Wenn man darlegen kann,
dass die Studie eine Verbesserung für die Behandlung der Patienten bedingen
kann und somit zum Wohl der Patienten ist, werden die Gebühren manchmal
erlassen.