Anmeldung bei Ethikkommissionen

 

In den letzten Jahren wird zunehmend gefordert, die Doktorarbeiten den Ethikkommissionen vorzustellen. Bevor diese ein positives Votum erteilen, müssen viele Formalien und Regularien erfüllt sein. Insbesondere sollte die Arbeit die Vorgaben von GCP (Good Clinical Practise), Regularien und Gesetzen befolgt werden. So ist es z.B. unerlässlich, ein Studienprotokoll bzw. Beobachtungsplan zu schreiben, den Patienten schriftlich und formal korrekt aufzuklären und die Anträge so zu gestalten, dass das Projekt zeitnah genehmigt wird.

Für den Doktoranden ist es sehr mühsam, sich nun auch noch in die Welt der Regularien einzuarbeiten. Hierzu empfiehlt es sich, die Websites der Ethikkommissionen genau zu studieren, oftmals geben diese genaue Informationen zur Verfassung der Anfrage und bieten zum Teil sogar ganze Texte und Vorlagen an. Es gibt in Deutschland mehr als 50 Ethikkommissionen, die unterschiedliche Anforderungen haben, so dass man wirklich individuell die Vorgaben der zuständigen Ethikkommission befolgen sollte.

Um die Begriffe von GCP und der Studienwelt leichter zu verstehen, gibt es seit Ende 2014 ein Glossar eines Auftragsforschungsinstituts, das werbefrei aufgebaut ist und bereits das HONcode-Zertifikat für qualitativ hochwertige Informationen erhalten hat. Hier sind etliche Begriffe erläutert, was Ihnen die Einreichung bei der Ethikkommission sicherlich erleichtert. Ein weiterer Tipp ist auch, bei schwierigen Fragen direkt Kontakt mit der Ethikkommission aufzunehmen, um direkt Unklarheiten zu klären.

Erste Ethikkommissionen berechnen bereits für die Antragstellung von den Doktoranden Gebühren, die sogar 4-stellig sein können. Es empfiehlt sich, die Gebührenordnung der Ethikkommission zu lesen und ggf. einen Antrag auf Reduzierung bzw. Erlass dieser Gebühren zu stellen. Wenn man darlegen kann, dass die Studie eine Verbesserung für die Behandlung der Patienten bedingen kann und somit zum Wohl der Patienten ist, werden die Gebühren manchmal erlassen.